| Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen |
|
|
Download: Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden weder durch unser Stillschweigen noch durch die Lieferung selbst Vertragsinhalt. Bei Kaufleuten gelten unsere Bedingungen bereits jetzt auch für alle zukünftigen Verträge als vereinbart. Unsere früheren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Soweit in unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder in einer besonderen Vereinbarung nichts abweichendes vereinbart wird, gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder einer besonderen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Angebote, Bestellungen Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 3. Lieferungen, Versand Alle Lieferungen ab 260,00 € Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) erfolgen frei Haus. Bei allen Lieferungen unter 260,00 € berechnen wir die Gebühren, die von den Transportunternehmen an uns berechnen würden. Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Kunden, auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer oder bei ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Kunden gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, wählen wir Versandart und Versandweg. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Kunde kann im Falle eines Lieferverzuges nur dann vom Vertrage zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist bestimmt hat, nach deren fruchtlosen Ablauf er die Annahme der Leistung ablehnt. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese bei verständiger Würdigung des Einzelfalles zumutbar erscheinen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowie von uns unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, die wir nicht vorhersehen und nicht durch zumutbare Aufwendungen alsbald beseitigen können, verändern unsere Lieferverpflichtung um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der höheren Gewalt stehen Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferungen und sonstige Umstände, die wir auch bei Anwendung der uns in eigenen Angelegenheiten obliegenden Sorgfalt nicht abwenden konnten, auch wenn sie bei einem unserer Vorlieferanten eingetreten sind, gleich. Sofern wir die Umstände nicht zu vertreten haben, die einer Lieferfristverlängerung bedingen und abzusehen ist, daß eine Erfüllung, ganz oder teilweise, trotz verlängerter Lieferfrist nicht in absehbarer Zeit möglich sein wird, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Eine Verlängerung der Lieferfrist tritt auch ein, solange der Kunde vertraglich übernommene oder sonst bestehende Mitwirkungspflichten nicht erfüllt; ferner durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen des Liefergegenstandes. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eingetreten sind. 4. Preise Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, sondern wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Verträgen mit Lieferfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor, die Preise entsprechend der eingetretenen Änderungen der Materialkosten und Löhne nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Konditionen anzupassen, sofern Festpreise nicht ausdrücklich vereinbart worden sind. 5. Zahlung Unsere Rechnungen sind 8 Tage mit 2 % Skonto, 14 Tage ohne jeden Abzug nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Unberechtigt abgezogener Skonto wird nachgefordert. Leistungen, die nicht Warenlieferungen sind (wie z. B. Service- und Ersatzteilrechnungen, Wartungsgebühren und Mietrechnungen sowie Rechnungen über Kopieraufträge usw.) sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der jeweiligen banküblichen Zinsen für kurzfristige Kredite zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. der nach der EURO-Einführung durch die Europäische Zentralbank an seiner Stelle eingeführten Bezugsgröße, ohne das es hierzu einer Mahnung bedarf. Nach § 284, Abs. 3 BGB, tritt der Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Wenn wir den Kunden in Verzug gesetzt haben sind wir berechtigt, einen uns entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern wir ihn nachweisen können. Wir behalten uns die Annahme von Wechseln und Schecks für jeden Einzelfall vor. Auf Wechsel- und Scheckzahlungen wird kein Skonto gewährt. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt, angenommen. Die Forderung gilt erst nach Einlösung oder Gutschrift der Zahlung als erfüllt, wobei der Kunde Nebenkosten wie Diskont, Steuern und Spesen zu tragen hat. Im Falle eines Wechsel- oder Scheckprotestes können wir unter Rückgabe des Wechsels oder Schecks sofortige Bezahlung, auch für später fällige Papiere, verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wenn uns nach dem Abschluß des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, z. B. der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs-, Konkurs- oder Insolvenz Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt wahlweise, unsere weiteren Lieferungen und Leistungen zu verweigern, bereits ausgelieferte Waren aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes zurückzuverlangen, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückzugeben und sofortige Bezahlung zu verlangen oder vom Vertrag schadenersatzfrei zurückzutreten. 6. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung Wenn Mängel beim Empfang der Ware zu erkennen sind, ist der Kunde trotzdem verpflichtet, die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern. Mängelrügen sind nach Feststellung von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung und versteckte Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jeweils schriftlich unter Angabe der Versanddaten anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und gehört das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, daß die Mängelrüge schriftlich und unverzüglich unter Angabe der Versanddaten zu erfolgen hat. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Von uns zu vertretende Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Preisnachlaß, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne begründete Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt zu haben, so hat der Kunde unter Ausschluß aller anderen Ansprüche ein Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung, Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Angestellten. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel Folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 7. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen unserer Waren erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir bleiben daher Eigentümerin der von uns gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderung gegen den Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden haben. Die gelieferten Gegenstände dürfen dann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Kunden mit sämtlichen Nebenrechten gegen dessen Vertragspartner aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde die Vorbehaltswaren unverarbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltswaren mit anderen fremden Sachen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltswaren, der sich nach unseren Verkaufspreisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bemißt. Erfolgt die Veräußerung auf Kredit, hat sich der Kunde gegenüber seinem Vertragspartner das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen an. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Werden neben unserer Vorbehaltsware nicht uns gehörende Gegenstände be- oder mitverarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. Dies gilt entsprechend für die Fälle der Verbindung und Vermischung unserer Vorbehaltswaren mit uns nicht gehörenden Gegenständen. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns entsprechend vorstehender Regelung anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen den Erwerber der Vorbehaltswaren oder der neu hergestellten Sachen auf unsere Eigentümerrechte hinzuweisen und uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Forderungen gegen Nacherwerber dürfen an Dritte auch nicht abgetreten oder verpfändet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und die Pfandgläubiger von unserem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zurückverlangen, sofern eine dem Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich. Das Herausgabeverlangen steht der Ausübung der Rücktrittserklärung gleich. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderungen aber nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im vorraus an uns ab. 8. Beratung Der Kunde übernimmt allein die Verantwortung für die Verwendung, Anwendung und Verarbeitung unserer Erzeugnisse. Unsere Beratung in Form von Druckschriften, anwendungstechnischer Beratung, Angabe von Rezepturen etc. mit unseren und fremden Produkten erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von seiner Pflicht, diese Erzeugnisse selbst auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Einsatzzwecke zu prüfen. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt. 9. Markenschutz Werden von uns gelieferte und mit einem unserer Markenzeichen versehenen Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Das gilt auch für die Verwendung unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften, Preislisten und anderen Geschäftspapieren. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand Für Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt als vereinbarter Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und als vereinbarter Gerichtsstand, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, Fulda. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Verträgen mit Auslandsbezug gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Keller Kopiertechnik GmbH |
![]()
© 2011 KELLER Kopiertechnik - Ihr Partner für Dokumentenmanagement. Alle Rechte vorbehalten.
Öffnungszeiten:
| Copy-Shop: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 17:30 Uhr (durchgehend) Verwaltung & Technik Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |